AGBs

AGB Move it Pocking

Die Anmeldegebühr (Start-Paket) wird mit dem ersten Beitrag erhoben. Bei Vorausentrichtungen des Nutzungsentgeltes für ein Jahr wird die Aufnahmegebühr bis spätestens zum gesetzten Zahlungsziel fällig.

Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung umseitig angebotenen Einrichtungen des Clubs berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, (und wenn vorgesehen, die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis) sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Clubs. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich (besonders im Rücken, Knie und Kreislauf) verletzte oder geschwächte Personen, innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Eine Nichtbenutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt daher nicht zur Kündigung oder Aussetzung des Vertrags, oder zur Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

Der monatliche Beitrag ist im Vorhinein am Tag von Beginn des jeweiligen Monats fällig. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von 2 monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Lastschrift aus Verschulden des Mitgliedes nicht durchführbar ist) können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Der erste monatliche Beitrag wird anteilmäßig errechnet. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherindex (Basis 2000=100%) mit Stichtag des Beitritts, bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert. Bei Erhöhung der gesetzlichen MWSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort, ohne Ankündigung angepasst. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes für die gesamte Erstlaufzeit wird das Startpaket sowie etwaige Jahrespauschalen zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig und bei Ablauf der Erstlaufzeit wird das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallene Nutzungsentgelt sowie etwaige Jahrespauschalen zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraumes fällig.

Sofern eine Vorauszahlung der Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart ist, gilt folgendes: Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird der auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Beitrag zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.

Die Kündigung bedarf der Schriftform, E-Mail oder Fax und muss in das jeweilige Studio gesendet werden, in dem die Anmeldung erfolgte.

Werden die Clubräume an einen anderen Ort innerhalb der Gemeinde verlegt, der in zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht. Gleiches gilt auch bei berufsbedingtem Wohnortwechsel. Die vertraglich vereinbarte Erstlaufzeit muss erfüllt werden.

Das Move it Pocking behält sich das Recht vor, die Funktionell Fitness Einrichtung bis zu 3x wöchentlich für bis zu 2 Std. für Trainingseinheiten zu sperren. Dies wird immer rechtzeitig bekannt gegeben.

Im Move it Pocking wird zur Erhöhung der Sicherheit die Trainingsfläche videoüberwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist.

Das Mitglied hat sich an die ausgehändigte Hausordnung des Clubs zu halten, insbesondere was die Haftung für den Verlust von Gegenständen betrifft: Diese ist betragsmäßig auf die Höhe der vom Club abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungspolice kann auf Wunsch eingesehen werden. Es hat den Mitgliedsausweis, der nur mit Genehmigung des Clubs übertragbar ist, bei jedem Besuch des Clubs vorzuweisen. Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung des Mitgliederausweises sind für eine Neuausstellung 10,- € zu entrichten. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Im Kündigungsfall muss der Ausweis im Studio abgegeben oder ansonsten bezahlt werden. Die Kosten für neue Ausweise können durch Lastschrift einbezogen werden.

Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten durch den Club einverstanden. Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist der umseitig genannte Wohnort des Mitgliedes, dessen Wechsel dem Club angezeigt werden muss. Eine Änderung der Bankverbindung muss (bei Lastschriften) sofort angezeigt werden. Eine Änderung der Laufzeit ist nur mit der Zustimmung des Clubs möglich.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.

Hausordnung:

  • Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden.
  • Aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper oder barfuß trainiert werden.
  • Alle Kurzhanteln, Hantelscheiben und Griffe sind der Größe nach geordnet an ihren Platz zurückzulegen.
  • Aus hygienischen Gründen bitte während des Trainings Handtücher auf die Unterlagen legen.
  • Das Rauchen im Clubbereich ist nicht gestattet.
  • Das Mitbringen und Trinken von alkoholischen Getränken ist untersagt.
  • Die Eingangstüre sowie der Notausgang sind stets geschlossen zu halten. Diese werden nur vom Personal geöffnet.
  • Das Mitbringen von Nichtmitgliedern ist nur mit Zustimmung des Personals erlaubt.

Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.

Termine zu Trainingseinweisungen oder Ernährungsberatungen sind bis 5 Stunden im Voraus abzusagen. Bei Nichteinhaltung werden 15 Euro Gebühr fällig. Ausgenommen ist höhere Gewalt.

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